Die Disssoziation von Nerds und nazibeeinflussten Strukturen scheint nun doch in Bewegung zu kommen. Aus Hamburg erreichte uns am Abend die Info, daß die dortige Gruppe des AK Vorratsdatenspeicherung am Mittwoch beschlossen hat, "ihre...
Noch zwei Tage läuft die online petition gegen das Skandal-Urteil des Onölenzer Gerichtes, die auf Basis des "nichtdeutscehn" Aussehens Polizeikontrollen erlaubt und wie wir berichtet haben, von Beamten der Bundespolizei mitgeführt werden, wenn sie Zuwanderer oder andere am deutsch-schweizerischen oder deutsch-französischen Grenzübergang kontrollieren. Die an den Bundestag gerichtete Petition der ISD- Initiative schwarzer Menschen in Deutschland e.V. verdient mehr als die knapp 15.000 Unterschriften, die bisher unterzeichnet haben.
In einer aktuellen Stellungnahme teilt der der Chaos Computer Club (CCC) mit, dass er sich von dem Hamburger Verein Attraktor distanziert: “Nach dem Bekanntwerden von Vorwürfen gegen ein Vorstandsmitglied des „Attraktor“ wegen seines...
Am Freitagabend protestierten 200 überwiegend junge Antifaschistinnen in strömenden Regen durch die Freiburger Innenenstadt.Die demo richtete sic auch gegen die Duldung von Nazigewalt durch die Freiburger Justiz. Am Donnerstag hatte das...
Schon die ersten Sätzen schlugen wie eine Bombe ein: Florian Stech wird vom Vorwurf des versuchten Totschlags freigesprochen. Zwar war die Empörung weit überwiegend im vollen Saal 4 des Landgerichtes an diesem 12.7.12 in Freiburg. Auch nach der gut einstündigen mündlichen Urteilsbegründung durch die vorsitzende Richterin Dr. Kleine-Cosak war jedoch die Überzeung nicht herstellbar, dass ein unparteiliches Gericht hier seine aus der Hauptverhandlung gewonnene Überzeugung vermitteln konnte. Zwar wies das Gericht die krude Notwehrtheorie - stand-your-ground-Theorie- des Pflichtverteidigers Ulf Köpke, die den Einsatz des Autos als einzigen möglichen Tatmittel zur Behauptung des Verteidigungswillens gegen einen Angriff auf den freien (Schleusungs-)Willen des Ortenauer Nazis ("Recht muss nicht Unrecht weichen") vollinhaltlich zurück.
Die Verweigerung einer gerichtlichen Überzeugung zu dem bedingten Stechschen Tötungsvorsatz gerät angesichts der sieben Verhandlungstage jedoch eher zur gerichtlichen Ignorierung der in der Hauptverhandlung festgestellten und vom Gericht selbst angenommenen Fakten: Wie die Verteidigung behauptet das Gericht zwischen dem Start des Nazi Stech zu seinem Vollgas Speeddrive und der schweren Verletzung von Alexander K. hätten doch 3, 8 Sekunden gelegen, so dass die Gruppe problemlos sich Sicherheit bringen konnten. Damit konnte der Nazi Stech also rechnen. Fakt ist aber demgegenüber, dass das Gericht - zutreffend - drei Fahrtmöglichkeiten - als für Stech gegeben ansah. Die mildeste rechtsrum aus der Ausfahrt nach Bahlingen zu seinen Nazikumpels mit denen er ohnhin telefonierte. Die von ihm gewählte Fahrtroute - linksrum - liess der Gruppe der Antifas bei seinem Abbiegen in Richtung Hecklingen aber nicht 3,8 sondern eben bloss maximal 1,6 Sekunden Zeit
An diesem Donnerstag den 12. Juli gab es wieder einmal eine Sammelabschiebung vom Baden-Airpark. Um 10.30 Uhr startete die Chartermaschine nach Belgrad. Insgesamt wurden 28 Menschen nach Serbien abgeschoben. Sie kamen aus Baden-Württemberg...
Das erst letzte Woche vom europäischen Parlament abgelehnte Anti-Piraterie-Abkommen ACTA könnte nun durch einen Handelsvertrag mit Kanada in Teilen doch noch eingeführt werden – dies berichtet der kanadische Rechtswissenschaftler Michael...
Am 05. Juli berichtete Radio Dreyeckland über die umfangreiche Recherche mehrere Antifa-Gruppen zum Netzwerkadministrator Robert M. Bei diesem soll es sich um einen der zentralen Administratoren der deutschsprachigen Internet-Infrastruktur...
Die Jung-Rechtsanwältin Tina Gröbmayer, hat nach ihrer prominenten Äusserung in Baden TV am Mi. 4.7.12 in dem Sie die Kommentare auf linksunten-indymedia als "ebenso menschenverachtend" wie Taten der auch von ihr (mit-)verteidigten Nazis...