Ingewahrsamnahmen und Beschwerde gegen polizeiliche Maßnahmen unter Richtervorbehalt werden teuer.

Ingewahrsamnahmen und Beschwerde gegen polizeiliche Maßnahmen unter Richtervorbehalt werden teuer.

Nachdem der Baden-Württembergische Landtag ohne großes Aufsehen am 15. November das Landespolizeigesetz verschärft hat, verabschiedete der Landtag jetzt am 28. November noch eine weitere Gesetzesreform, die das Polizeigesetz betrifft. Die Änderung des von der Grün-Roten Landesregierung eingebrachten Gesetzes sieht die Anhebung der seit 1968 unveränderten Gebühren für die polizeiliche Ingewahrsamnahme vor. So soll der erheblichen Aufwand besser abgebildet werden, der mit richterlichen Gewahrsamsentscheidungen einhergeht. So würden diese Entscheidungen oft außerhalb der regulären Dienstzeiten im richterlichen Bereitschaftsdienst getroffen werden. Doch nicht nur die eigene Ingewahrsamnahme wird unter der Grün-Roten Landesregierung teuer, nein auch Beschwerden gegen richterliche Maßnahmen nach dem Polizeigesetz werden teurer, sofern sie erfolglos sind. Hierfür wird zukünftig eine einheitliche Gebühr fällig. Richterliche Maßnahmen nach dem Polizeigesetz betreffen Maßnahmen, die unter Richtervorbehalt stehen; wie die Wohnraumüberwachung, die Verkehrsdatenerhebung und die präventivpolizeiliche Durchsuchung. Beim Richtervorbehalt, den viele als Gewähr für die Rechtsstaatlichkeit erachten, müssen die RichterInnen die Rechtmäßigkeit einer Maßnahme prüfen. Stimmen sie dem Ansinnen der Verfolgungsbehörden zu, ist das Ganze mit einer Unterschrift getan; stimmen sie dagegen, muss das begründet werden. Die Zeitspanne, die den RichterInnen z.B. bei der Prüfung der Rechtmäßigkeit von Hausdurchsuchung zu Verfügung steht, betrug im Jahr 2007 im Durchschnitt 24 Minuten.

Verabschiedeter Gesetzesentwurf der Landesregierung