Zweierlei Maß hinter Gittern: FLINTA-Person in der Sicherungsverwahrung muss ihre Rechte erkämpfen!

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FLINTA-Person in der Sicherungsverwahrung muss ihre Rechte erkämpfen!

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(c) Thomas/RDL

Bundesweit leben nur zwei oder drei FLINTA*-Personen in Sicherungsverwahrung, einer Haftform die 1933 von den Nationalsozialisten eingeführt wurde.

Eine von ihnen sitzt im baden-württembergischen Schwäbisch-Gmünd. Obwohl für Sicherungsverwahrte besondere gesetzliche Rechte gelten, muss sie sich viele jener Verbesserungen, die für männliche Sicherungsverwahrte selbstverständlich sind, erst mühsam erkämpfen.

Ein Kommentar von RDL-Kollege Thomas, zur strukturellen Benachteiligung von FLINTA*-Personen im Justizvollzug.

Autor*in

tmf