Bundesweit leben nur zwei oder drei FLINTA*-Personen in Sicherungsverwahrung, einer Haftform die 1933 von den Nationalsozialisten eingeführt wurde.
Eine von ihnen sitzt im baden-württembergischen Schwäbisch-Gmünd. Obwohl für Sicherungsverwahrte besondere gesetzliche Rechte gelten, muss sie sich viele jener Verbesserungen, die für männliche Sicherungsverwahrte selbstverständlich sind, erst mühsam erkämpfen.
Ein Kommentar von RDL-Kollege Thomas, zur strukturellen Benachteiligung von FLINTA*-Personen im Justizvollzug.


Kommentare & Glossen bei Radio Dreyeckland (alle zeigen)