Anders besetzte 4. Kammer des VG Freiburg setzt sich bei Stadtverboten von alter Entscheidung ab und gibt den "übergangsweise" Ersatzgesetzgeber

Kommentare & Glossen bei Radio Dreyeckland (alle zeigen)

Anders besetzte 4. Kammer des VG Freiburg setzt sich bei Stadtverboten von alter Entscheidung ab und gibt den "übergangsweise" Ersatzgesetzgeber

Zwei von acht Mitgliedern der aktiven Fanszene, die im August 2014 mit 37 anderen Fans Aufenthaltsverbote in weiten Teilen Freiburgs bei SCF /SFC II Spielen  und deren Bewegungsfreiheit auch bei Auswärtsspielen mit Meldeauflagen eingeschränkt worden waren, scheiterten mit Ihren Klagen auf Feststellung der Rechtswidrigkeit. Im Gegensatz zu zwei Mitgliedern der eher rechts angesiedelten Fangruppe Red Pride, die im letzten Jahr bei einer anders besetzten Kammer (Vorsitz: Richter Sennekamp) erfolgreich waren.
Die Begründung die unmittelbar nach Pfingsten in einer PM der  Verwaltungsgericht mitgeteilt wurde, ist äusserst dürftig. Allein die Zugehörigkeit zu NBU oder im Umfeld von Corillo sollen zusammen mit weit zurückliegenden Ereignissen, eine konkrete, tragfähige  Gefahrenprogonose darstellen, die weitere Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und des Fanlebens rechtfertigen: Vielstündige Betretensvervote weiter Stadtgebiete und Ausreisen zu Auswärtsspielen. Nur die erneute Verlängerung der 3-Monate Verfügung stört die Richter der 4. Kammer des VG Freiburg.
Dabei können die Richter nicht einmal eine präszise, hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage anführen, die derartige Fanreisen  per Ordnungsverfügung zu Meldeauflagen in Freiburg unterbinden. Die Richter der neuzusammenegsetzten 4. Kammer wähnen sich gar in der Position von Verfassungsrichterm, die alleine "übergangsweise" fehlende korrekte Gesetzes-Grundlagen mit "übergangsweise" Anwendung einer angeblich  hinreichenden Generalklauselrückgriff rechtfertigen dürfen.

Eine Einladung zum Rechtsbruch durch Untergerichte als neuer Standard der 4.Kammer?

Der Rechtsvertreter der klagenden Fans ist erst am 18.5.16  erreichbar. Die Supporter Crew wird erst nach Kenntnis -frühenstens am Ende des 17. Mai - eine Mitteilung geben, Wie Helen Breit fernmündlich aber mitteilte, ist das Verwaltungs-/Polizeirecht ein miniges Feld, mit unwägbaren Ausgang in den Instanzen.

PM des VG PDF icon 4K 143-15 und 144-15 2016-05-17 Meldeauflagen für Ultras.pdf

(kmm)