Wie nach der mündlichen Verhandlung am 25. September zu erwarten war, erklärte das Freiburger Verwaltungsgericht in der, am 19. Oktober bekanntgegebenen Entscheidung, polizeirechtliche Aufenthalts- und Betretensverbote sowie Meldeauflagen der Stadt Freiburg nachträglich für rechtswidrig. Diese wurden im August/September 2014 gegenüber zwei Angehörigen der Freiburger Ultraszene (polizeiliche Einschätzung) verhängt.
Den beiden war es verboten worden, sich an den Spieltagen der Bundesliga- und der Regionalmannschaft des SC Freiburg zwischen 10:00 und 22:00 Uhr in bestimmten Bereichen im Umfeld des SC-Stadions, des Mösle-Stadions, der Schwarzwaldstraße sowie in Teilen der Innenstadt und des Stadtteils Stühlinger aufzuhalten. Der zweite Kläger musste sich bei Auswärtsspielen des SC beim Polizeirevier Freiburg-Süd melden.
Über die Entscheidung sprachen wir mit Dr. Wilhelm Treiber, Richter am Verwaltungsgericht.