Verwaltungsgericht an Ordnungsamt: "Man kann Aufenthaltsverbote nicht einfach ohne tragfähige Prognose verhängen"

Verwaltungsgericht an Ordnungsamt: "Man kann Aufenthaltsverbote nicht einfach ohne tragfähige Prognose verhängen"

Bereich Stühlinger Stadt.png

Betreten der Zone verboten.
Bereich der Innenstadt und des Stühlingers, der für etwa 20 SC Freiburg Fans während Heimspielen der 1. und 2. Mannschaft tabu ist. Der Freiburger Otsen, rund um das SC Stadion ist natürlich sowieso verbotene Zone
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Keine (all rights reserved)

Wie nach der mündlichen Verhandlung am 25. September zu erwarten war, erklärte das Freiburger Verwaltungsgericht in der, am 19. Oktober bekanntgegebenen Entscheidung, polizeirechtliche Aufenthalts- und Betretensverbote sowie Meldeauflagen der Stadt Freiburg nachträglich für rechtswidrig. Diese wurden im August/September 2014 gegenüber zwei Angehörigen der Freiburger Ultraszene (polizeiliche Einschätzung) verhängt.

Den beiden war es verboten worden, sich an den Spieltagen der Bundesliga- und der Regionalmannschaft des SC Freiburg zwischen 10:00 und 22:00 Uhr in bestimmten Bereichen im Umfeld des SC-Stadions, des Mösle-Stadions, der Schwarzwaldstraße sowie in Teilen der Innenstadt und des Stadtteils Stühlinger aufzuhalten. Der zweite Kläger musste sich bei Auswärtsspielen des SC beim Polizeirevier Freiburg-Süd melden.

Über die Entscheidung sprachen wir mit Dr. Wilhelm Treiber, Richter am Verwaltungsgericht. 7:03