Ministerialrat und Strafrechtskommentator Dreher hat es der Groko 1968 als - kalte Amnestie - in das Einführungsgesetz zu OWI-Gesetz untergejubelt. Der noch nazistisch Beinflusste BGH hat es zum Dogma erhoben. Der nationalsozialistische Massenmord an Juden, Sinti und Roma, Kriegsgefangenen und politischen Gegnern war den "Beihelfern" nur dann zuzurechnen, wenn die Mordmerkmale auch Ihnen zuzurechnen waren. Wer sich als Befehlsempfänger darstellte - unterhalb von Hitler - war aus dem Schneider, es sei denn seine Tötungslust verliess die verordneten Bahnen. Erst die Demjanuk Verurteilung 2011 brach mit dieser jahrzehntelangen Strafffreistellung von rund 8.000 SS-Tätern in Auschwitz.
Dass der in Freiburg lebende Herbert G. dennoch keine Anklage erhielt lag wohl eher daran, dass die vorhandenen Dokumente nur die Entgegenahme seiner Uniform in Auschwitz bewiesen haben. So die Einstellungsbegründung gegenüber der BZ,
Am 70. Jahrestag der militärischen Auschwitzbefreiung besuchten 40 Antifaschistinnen den Freiburger Wohnort in der Julius Brechtstr.29 die Wohnung des EX SS-Manns. Es wurden Bilder aus den KZs an die Wände seiner Wohnung und andere Häuser projeziert. Flyer machten die umliegenden Anwohner aufmerksam. Die Kundgebungsreden könnt ihr hier hören: