Abschiebung ins Gefängnis- das dt-syrische Rückübernahme-Abkommen

Abschiebung ins Gefängnis- das dt-syrische Rückübernahme-Abkommen

Abschiebung ins Gefängnis - das hat das so genannte Rückübernahme-Abkommen zur Folge, das die Bundesregierung mit Syrien schloss. Flüchtlinge, die aus Deutschland nach Syrien abgeschoben werden, sind dort Befragungen und Inhaftierung ausgesetzt. Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linken hervor. Ein Ende der Zusammenarbeit mit dem Folterstaat Syrien ist dennoch nicht abzusehen.