Artenvernichtung | Untätigkeit der Ampel-Regierung | BUND reicht Verfassungsbeschwerde ein

Artenvernichtung | Untätigkeit der Ampel-Regierung | BUND reicht Verfassungsbeschwerde ein

Die Umweltschutz-Organisation Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) klagt vor dem Bundesverfassungsgericht für eine wirksame Naturschutz-Gesetzgebung. Spätestens seit Oktober 2020 ist unübersehbar, daß in nur zwei Jahrzehnten über 80 Prozent der Insekten in Deutschland ausgerottet wurden. Doch auch die Bundesregierung unter Kanzler Olaf Scholz blieb in den vergangenen drei Jahren ihrer Amtszeit untätig und die Artenvernichtung wird ungebremst fortgesetzt. Gemeinsam mit einer Reihe von EinzelklägerInnen verklagt nun der BUND den Bundestag auf Erlaß eines umfassenden Naturschutz-Gesetzes, um den Biodiversitäts-Verlust endlich zu stoppen.

Um die Biodiversität steht es laut BUND "sehr schlecht". Täglich werden weltweit über 100 Tier- und Pflanzenarten für immer ausgerottet. Die biologische Vielfalt ist in einem noch nie dagewesenen Tempo zurückgegangen. Auch der Zustand der natürlichen Ökosysteme hat sich in den vergangenen Jahrzehnten sehr schnell verschlechtert. Es ist also höchste Zeit, das Artensterben zu stoppen und die Biodiversität zu retten. Denn die Zerstörung der Biodiversität und der Ökosysteme ist laut BUND auch eine Gefahr für das Überleben der Menschheit. So führt beispielsweise das Insektensterben dazu, daß immer weniger Blüten bestäubt werden und in der Folge auch die Ernte geringer ausfällt. Das wußte schon Albert Einstein: "Wenn die Biene von der Erde verschwindet, dann hat der Mensch nur noch vier Jahre zu leben. Keine Bienen mehr - keine Bestäubung mehr - keine Pflanzen mehr - keine Tiere mehr - keine Menschen mehr."

Der BUND weist darauf hin, daß laut Grundgesetz eine deutsche Bundesregierung eigentlich dazu verpflichtet sei, die menschliche Lebensgrundlage zu sichern. Doch offensichtlich ist auch die Ampel-Regierung in dieser Hinsicht ein Totalausfall. Viele bestehende Regelungen haben weder klar definierte Ziele noch konkrete Maßnahmen. Sie sind nicht verbindlich und beinhalten viele Schlupflöcher und Ausnahmeregeln - daher bleiben sie wirkungslos. Offenbar dienen sie lediglich dazu, die Sorgen von UmweltschützerInnen zu zerstreuen und zugleich die Profite weiter zu gewährleisten.

Der BUND beklagt, daß die bisherige Naturschutz-Gesetzgebung völlig unzureichend sei und darüber hinaus sogar gleichzeitig ein wesentlicher Teil der Gesetzgebung das Artensterben und den Verlust von Ökosystemen eher vorantreibt, als sie zu bekämpfen. Fakt ist: Der Einsatz von Pestiziden bleibt weiterhin erlaubt, Massentierhaltung wird gefördert und in Meeresschutzgebieten darf weiter mit Schleppnetzen gefischt werden.

Zwar hat die EU im Sommer 2024 die Renaturierungs-Verordnung verabschiedet. Diese legt angeblich verbindliche Ziele für die Wiederherstellung der Natur in verschiedenen Ökosystemen fest. Bei genauerer Betrachtung stellt sich jedoch heraus: Ein Zeitplan, konkrete Maßnahmen und Verbindlichkeiten fehlen. Mit der Klage vor dem Bundesverfassungsgericht will der BUND den Gesetzgeber dazu verpflichten, endlich wirksamen Biodiversitäts-Schutz auf den Weg zu bringen.

Daß der Verlust der Biodiversität wesentlich teurer als wirksamer Naturschutz ist, haben zahlreiche Untersuchungen wissenschaftlich bewiesen. Denn ohne Grundfunktionen der Natur wie Wasserreinigung oder Bestäubung könnte die Menschheit nicht weiterleben. Das künstlich auszugleichen ist teilweise gar nicht möglich – oder es ist extrem kostspielig. Doch die Kosten der Umweltzerstörung werden sozialisiert und die Profite fließen in private Taschen.

Der BUND hat die Klageschrift am 23.10.2024 schriftlich eingereicht. Es gibt allerdings keine Frist oder Regel, aufgrund deren sich einschätzen ließe, wie viel Zeit bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verstreichen wird.