(kmm) Am 17.7.2013 publizierte das VG Freiburg die Entscheidung, den Bau des in Freiburg sattsam bekannten Investors Unmüssig zu stoppen. (Der zuvor vom Gemeinderat gefasste Bebauungsplanbeschluss war schon einmal wegen Formfehlern nichtig) Der Bebauuungsplan der Stadt Freiburg, die dem Freiburger Spezi Unmüssig erlaubt, statt eine Verdichtung an Nutzungsfläche von 3 mal soviel bezogen auf die Grundfläche gar 6,5 soviel zu gestatten, ist nach Gerichtsansicht rechtswidrig, weil unvereinbar mit der Baunutzungsverordnung.
Die Stadt Freiburg - in Ihrer offenbaren Geringschätzung von Recht und Gesetz - liess unverzüglich verlautbaren, den Gemeinderat werde bereits nach der Sommerpause als Abnickgremium die Gründe nachliefern. Bzw. das Bürgermeisetramt erwartet, diese nachliefern zu lassen und die Einwände der Nachbarn zu überstimmen.
Diese Notorik der Unmüssig-Treue und immer wieder auch bis zu dessen Bruch gesetzlicher wie sonstiger baurechtlicher Bestimmungen scheint grenzenlos zu sein. Gleichzeitig betreitet der "Projekt"entwickler (Abreissen um neu zu bauen) auch noch seinen Europaturm mit jetzt 43m Höhe (ursprünglich 66 m) an der Bismarckalle auf eine GRZ von 0,9 (Also: die Grundstücksfläche wird zu 90 Prozent überbaut). Lisst/UL Stadtrat Guzzoni zu beiden Projekten.