Das passte selbst dem VG Freiburg nicht mehr in den gesetzlichen Kram. In Ermangelung vernünftiger städtebaulicher Gründe für eine Befreiung des Projektentwickler Unmüssig von der für Kerngebiete geltenden Grundflächenzahl von 3 (3qm Nutzungs-Fläche zu 1 qm Grundstücksfläche) gab es einen Eilantrag statt. Der Unmüssig Bau an der Ecke Friedrichring/Colombistr. muss ruhen, verlangt der Beschluss auf Antrag einer anliegenden Wohnungseigentümergemeinschaft.
Wird es jetzt langsam in Freiburg zu einem Umdenken kommen bei der Priviligierung eines speziellen Projektträgers, der Spielplätze auch schon mal sicherheitsgefährdend in Hochhäusern verbaut?
Eilantrag-Beschluß: https://www.landesrecht-bw.de/perma?d=NJRE001156615: