Genitale Verstümmelungen an Kindern (m/w) sind nicht die Ausnahme sondern die Regel bei Zwittern. UN-Ausschusses gegen Folter (CAT) prangert IGM-Praktiken (Intersex-Genitalverstümmelungen) erneut als schweres Verbrechenund als Verstoß gegen die Konvention gegen Folter an, und stuft IGM – unter Verweis auf Art. 2, 12, 14, 16 der Konvention – zumindest als unmenschliche Behandlung ein.
Dies ist bereits das 11. Mal, dass ein UN-Vertragsorgan IGM-Praktiken verurteilt und ein Land für Untätigkeit gegen oder Komplizenschaft bei diesen massiven Menschenrechtsverletzungen rügt.
Und was nützt`s, fragte RDL Markus Bauer von der Organisation Zwischengeschlecht.org?
Als nächste an der Reihe: Nepal, Großbritannien und Nordirland zu IGM-Praktiken.
www.Zwischengeschlecht.org