Ausweitung der Zwangsbehandlung soll offenbar durchgewunken werden

Ausweitung der Zwangsbehandlung soll offenbar durchgewunken werden

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chirurgische Behandlung hoffentlich mit Einwilligung
Lizenz: 
Public Domain
Quelle: 
Wikipedia

Ohne viel Aufsehen in der Öffentlichkeit berät der Bundestag derzeit über ein Gesetz zur Ausweitung der Möglichkeit der Zwangsbehandlung auch auf Personen, die sich nicht in einer "freiheitsentziehenden Unterbringung" befinden. Damit soll, so meinen die Befürworter, nur eine Gesetzeslücke geschlossen werden, denn Menschen, die aufgrund einer "psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung die Notwendigkeit der ärztlichzen Maßnahme nicht erkennen" müssten oder könnten nicht notwendig stationär untergebracht sein. Das Recht der PatientIn über den eigenen Körper auch gegen den Rat eines Arztes zu entscheiden bleibt unberücksichtigt, meint Martin Lindheimer vom Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener e. V. und weist auch auf die Möglichkeit hin, dass die Weigerung einem ärztlichen Rat zu folgen, selbst als Hinweis auf psychische Probleme gedeutet werden kann. Das Bestehen auf dem eigenen Willen könnte damit als Begründung herhalten, sich eben über den Willen des Patienten hinwegzusetzen. Die Klinik würde daran verdienen.

 

Ausführliche Informationen unter:

http://www.bpe-online.de/1/1906.htm