Nach dem am 14.1.16 das Bundesverwaltungsgericht publizierte hat, das es eine Beschwerde gegen die Rechtmässigkeitsbescheinigung der Satzung zur Übernachtungsabgabe, die ein Hotelbetreib eingeleitet hatte, letztinstanzlich abgelehnt hat, stellt sich vor allem die Frage, weshalb eigentlich öffentliche Abgaben, die reisende Bürgerinnen entrichten, teilweise zweckbestimmt in die Tourismusförderung zurückfliessen sollten.
Es gäbe viele Gründe stattdessen die Abgabe für den Schaden des immer weiter wachsenden Tourismusbooms - z.B. Umwidmung von Wohnungen in Ferienwohnungen, dei die Zweckentfremdungssatzung nur zum Teill verlangsamt hat- zu verwenden.
Erkennbar traut sich mal wieder niemand im Gemeinderat an dieses Thema.