Pressemitteilung 22.12.2016
Beunruhigendes Urteil zugunsten der Rechten
Im Berufungsverfahren Oliver Kloth (AfD) gegen Radio Dreyeckland hat das Oberlandesgericht Karlsruhe (Zivilsenat Freiburg) heute sein Urteil gefällt.
Das OLG bestätigte insoweit das Urteil der ersten Instanz, wonach RDL den Rechtsanwalt Kloth als ‚rassistischen Anwaltsredner‘ bezeichnen darf. Damit darf ein Rassist weiter als Rassist bezeichnet werden. Das ist die gute Nachricht. Diese wird jedoch getrübt. Denn das OLG hat im übrigen ein für die Medienlandschaft sehr beunruhigendes Urteil gefällt. So werden zentrale Passagen des RDL-Beitrages vom OLG nicht als Meinungsäußerungen, sondern als unwahre Tatsachenbehauptungen eingestuft, weil angeblich nicht dem Beweis zugänglich.
In diesen Passagen werden von RDL Äußerungen Kloths über Flüchtlinge zusammengefasst, die er auf einer Infoveranstaltung der Stadt Freiburg im Sommer gemacht hatte. Nach Ansicht von RDL-Geschäftsführer Menzel ist der strittige Artikel auf der RDL-Homepage erkennbar ein Meinungsartikel, der sich auf die Tatsache bezieht, dass Herr Kloth diese rassistische Rede als sogenannter ‚besorgter Anwalt‘ gehalten hat. Die Rede ist im übrigen neben dem Meinungsartikel im Original zu hören. Die Bewertungen des Meinungsartikels (dass das Anwaltsverhältnis verletzt worden sei, dass es sich – jetzt wieder zusammengefasst - bei den Flüchtlingen um größtenteils Kriminelle handele) entfernen sich nicht vom Tatsachenkern der hetzerischen Rede des Herrn Kloth.
Herr Kloth zog es vor, auf der Veranstaltung der Stadt Freiburg als Nichteinwohner und Nichtbetroffener seine AfD-Mitgliedschaft zu verschweigen. Dabei war er nachweislich vom AfD-Kreisverband Freiburg zu dieser Rede eingeladen worden, wohl wohl wegen eines vergleichbaren Auftritts in Emmendingen. Kloth brüstet sich in seinem AfD- Bewerbungsschreiben zum Kandidaten für die Bundestagswahls 2017 sogar damit, dass sein Auftritt zur vollen Zufriedenheit des anfordernden Kreisverbands ausgefallen sei .
RDL musste nun diese Bewertungen der Rede als falsche oder unwahre Tatsachenbehauptung von der Website entfernen. Die Brandrede des rassistischen Anwaltsredners ist dort weiterhin im Orginal nachzulesen und als Audiodokument anzuhören.
RDL-Anwalt Dr. Udo Kauß meint:
„Wenn dieses Urteil Schule macht, dann ist es um einen freien Journalismus im Lande geschehen.“
Gerade rechten Rednern, die in geschickter Weise eine Rhetorik der Andeutungen pflegen, um gerade so gezielt Ängste zu schüren, spielt dieses Urteil in die Hände. Eine schlussfolgernde Berichterstattung, sei es als stellungbeziehender Bericht oder in anderen journalistischen Formen, die solche rhetorischen Tricks entlarvt, ist nach dem OLG-Urteil nun dem Risiko ausgesetzt, als eine nicht einem Beweis zugängliche Tatsachenbehauptung bewertet zu werden, und damit als Falschbehauptung verboten werden zu können.
Eine genauere Analyse des Urteils kann erst nach Vorlage der schriftlichen Begründung erfolgen, die in den nächsten Tagen vorliegen wird.
RDL wurde von seinem Anwalt Dr. Kauß empfohlen, Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil des OLG (und des LG) zu erheben, denn, so RA Dr. Kauß:
„So ein Urteil darf um der Meinungsfreiheit willen und der Pressefreiheit keinen Bestand haben.“