Termin vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe - Zivilsenat Freiburg am 16.12. um 9.15 Uhr
(Sitzungssaal 1, OG 2, Salzstraße 28, Freiburg)
Am Freitag 16.12. kommt es zur Berufungsverhandlung in dem Verfahren zwischen Oliver Kloth und Radio Dreyeckland. Der AfD-Funktionär und Rechtsanwalt Kloth klagt unter anderem gegen Radio Dreyeckland, weil er in der Überschrift zu einem Bericht von RDL als „'rassistischer' Anwaltsredner“ bezeichnet worden war.
Das LG Freiburg hatte diese Bezeichnung in seinem Urteil vom 21.7.2016 als von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt gesehen. Auch hielt das Gericht die Zusammenfassung der Rede Kloths an dem Punkt als zulässig, dass "die 'eingeladenen' Ausländer und Flüchtlinge für Vergewaltigung, Raub usw. verantwortlich“ seien und beinahe alle seien „Glückritter".
In einem anderen Punkt bekam allerdings der AfD-Funktionär Recht. Für nicht zulässig hielt das Gericht die zusammenfassende Kommentierung seines Redebeitrages, Kloth habe unter Verweis auf seine beruflichen Tätigkeitserfahrungen als "bewiesen" erachtet, dass "alle" - so Kloth wörtlich - von ihm als Rechtsanwalt „in Asylverfahren begleiteten" Asylbewerber über ihre Asylgründe die Unwahrheit gesagt hätten, also keine echten Flüchtlinge seien.
Auch dem hieraus sich aufdrängenden Schluss, dass der Rechtsanwalt Kloth mit dieser Äußerung das Anwalt-Mandantenverhältnis gebrochen habe, folgte der Richter nicht.
Das Gericht übersah auch, dass Kloth zum Abschluss seiner Rede unter Verweis auf die Aylrechtsänderung 1993 behauptete, dass Ausländer in Deutschland überhaupt keinen Anspruch auf Asyl hätten, weil ja „alle Länder, die um Deutschland herumliegen“ ein „sicheres Drittland“ darstellen.
Beide Seiten haben Berufung eingelegt.
RDL ist zusammen mit seinem Rechtsanwalt Dr. Kauß nach wie vor der Meinung, dass Kloth mit seiner Brand-Rede auf einer Infoveranstaltung der Stadt Freiburg genau den Eindruck beim Publikum hat hervorrufen wollen, den RDL in seinem Beitrag wiedergegeben hat. Kloth wollte unter Berufung auf seine 20jährige Anwaltstätigkeit gleichsam unter Beweis stellen, dass alle ihm bekannten Asylbewerber lügen würden. Den weiteren Schluss aus seiner Rede sollte das Publikum selbst ziehen, dass das auch sonst der Fall sei.
Dazu sagt Dr. Kauß, auch Landesvorsitzender der Bürgerrechtsorganisation Humanistische Union:
„Wenn ein Rechtsanwalt ausnahmslos von "allen" vom ihm begleiteten Asylbewerbern spricht, die die Unwahrheit gesagt hätten, dann hat – so der einzig nur mögliche Schluss - jeder der von ihm "begleiteten" Asylbewerber sich auch strafbar gemacht. Damit gibt ein Rechtsanwalt die von ihm "begleiteten" Asylbewerber der Strafverfolgung Preis und provoziert die Wiederaufnahme aller Asylverfahren. Das alles hat der Einzelrichter schlicht übergangen.“
Zur Erinnerung:
Oliver Kloth hatte am 1.6.2016 auf einer Infoveranstaltung der Stadt Freiburg eine Rede gehalten, die Sozialbürgermeister Ulrich von Kirchbach später in der BZ als 'in unerträglicher Weise gehetzt' bezeichnete. In der Rede werden Flüchtlinge pauschal diffarmiert, als 'Glücksbringer' verunglimpft, die das deutsche Sozialsystem ausnutzen wollen und u.a. 'Raubüberfälle' und 'Attacken gegen Frauen' begehen würden. Diese Tirade gipfelte in der hetzerischen Aufforderung 'Wann fangen Sie an auf die Barrikaden zu gehen?' Schließlich wurde ihm von der Versammlungsleitung das Mikrofon entzogen.
RDL berichtete am 2.6. über die Veranstaltung. Am 4.6. wurde nachberichtet und bewertet auf Grundlage eines Berichts der 'autonomen Demosanis', die den bis dahin unbekannten Redner als AfD-Funktionär Oliver Kloth geoutet hatten.
Link zum RDL-Bericht:
https://rdl.de/beitrag/demosanis-outen-rassistischen-anwaltsredner-auf-l...
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne an mich wenden.
Mit besten Grüßen,
Andreas Reimann