BGH hebt Urteile Pro Daimler contra Rüstungkritik auf!

Endlich: Grässlin hat gewonnen

Am Mittwoch den 22.9.09 hat der Bundesgerichtshof zwei Urteile der Vorinstanzen gegen den Rüstungskritiker Jürgen Grässlin aufgehoben. Grässlin war von den konzernfreundlichen Pressekammern in Hamburg zur Unterlassung der Meinungsäußerungen, die er im SWF-Fernsehn zum Schrempp Rücktritt geäußert hatte, verurteilt worden, nachdem zuvor in Köln die Klage nicht zugelassen worden war.

Daimler, Schrempp und der aktuelle Vorstandsboss Zeitsche hatten den Specher der
(Mehr im Morgenradio 9.15 Uhr u.a. mit Prozessvertreter Dr. Wendt Nassal)

BGH hebt Urteile Pro Daimler contra Rüstungkritik auf!

Endlich: Grässlin hat gewonnen

Am Mittwoch den 22.9.09 hat der Bundesgerichtshof zwei Urteile der Vorinstanzen gegen den Rüstungskritiker Jürgen Grässlin aufgehoben. Grässlin war von den konzernfreundlichen Pressekammern in Hamburg zur Unterlassung der Meinungsäußerungen, die er im SWF-Fernsehn zum Schrempp Rücktritt geäußert hatte, verurteilt worden, nachdem zuvor in Köln die Klage nicht zugelassen worden war.

Daimler, Schrempp und der aktuelle Vorstandsboss Zeitsche hatten den Specher der
(Mehr im Morgenradio 9.15 Uhr u.a. mit Prozessvertreter Dr. Wendt Nassal)

kristischen Aktionäre und Buchautor Jürgen Grässlin mit mehreren -
teueren - Prozessen überzogen, deren letzter jetzt für Grässlin positiv
ausging.  Der BGH stellte ausdrücklich klar, dass in der Abwägung von
Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrechten von Vorstandsvorsitzenden
grosser Unternehmen, die Meinungsfreiheit Vorrang habe, weil sonst eine
öffentliche Meinungsbildung verunmöglicht werde. Grässlin hatte -
zutreffend am Tag des Schrempp-Rücktritts gemutmasst, dass dieser zum
Rücktritt gezwungen worden sei u.a. wegen einer "katastrophalen
Geschäftpolitik".

PM des Gerichtes

Materialien zu den Verfahren