Bildungsurlaub mit und zu Recht!

Bildungsurlaub mit und zu Recht!

Seit 1. Juli 2015 stehen den Lohnarbeitenden in Baden-Württemberg 5 Tage bezahlter Bildungsurlaub pro Jahr zu. Die Arbeitgeber (z.B. Südwestmetall) haben keinerlei Verständnis dafür, dass Betriebe für Allgemeinbildung zur Kasse gebeten werden und forderte die grün-schwarze Landesregierung auf, das Gesetz schnellstmöglich zu novellieren und dabei auf arbeitsmarktrelevante Weiterbildung zu konzentrieren.

Dabei hat das Bildungszeitgesetz seine Wirkung noch gar nicht voll entfaltet.

Einige Infos zum Bildungszeitgesetz von Michael Ruhkopf. Er koordiniert für die Südwest-IG Metall die Bildungszeit-Angebote im Südwesten.

 

Landesarbeitsgericht stützt Bildungszeitgesetz

Streit ums Bildungszeitgesetz

Arbeitgeber und Bildung im Allgemeinen

www.bildungszeit.igm.de