Auf Anfrage von Radio Dreyeckland teilte ein Sprecher des baden-württembergischen Innenministeriums am 24.04. mit, dass der "neue sogenannte Kosovo-Erlass [..] nach wie vor in Kraft" sei. Nach Informationen von RDL soll der Erlass, der die Einzelfallprüfung der hier lebenden Roma bzgl. einer Abschiebung in den Kosovo betrifft, nämlich kurz nach Erstellung schon wieder zurückgezogen worden sein, da keine Konformität mit den Anforderungen der Beschlüsse des Petitionsausschusses des Landtages bestünde. Gegenüber RDL dementierte das Innenministerium nun aber genau das.
Über den Inhalt des Erlasses ist unverändert nichts bekannt. Laut Angaben des IM gegenüber RDL vom 12.04. soll das auch so bleiben, da er lediglich "für interne Zwecke der Verwaltung gedacht" sei. Ob wenigstens die Mitglieder des Petitionsausschusses zur Überprüfung der Umsetzung ihrer Empfehlungen den Erlass erhalten, oder auf einer Einsicht bestehen, ist bisher zudem völlig offen. Gegenüber RDL konnte Daniel Lede Abal (MdL, Grüne, Mitglied des Ausschuss) beispielsweise am 19.04. auf diese Frage keine Antwort geben.
Die Information, dass der erste Erlass-Entwurf dem Vorschlag des Petitionsausschusses nicht entspreche, könnte ein Indiz dafür sein, dass das Innenministerium den ohnehin nur wenig flüchtlingsfreundlichen Kompromiss aus dem fraktionsübergreifenden Petitionsausschuss mit seinem aktuellen Erlass noch unterboten hat.