Bundesanwaltschaft erhebt nun doch Anklage gegen rechtsextremen Oberleutnant Franco A.

Bundesanwaltschaft erhebt nun doch Anklage gegen rechtsextremen Oberleutnant Franco A.

Überraschend hat die Bundesanwaltschaft den Verteidigern des rechtsradikalen Bundeswehrsoldaten Franco A. eine Anklageschrift wegen Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Straftat zukommen lassen. Erst am 29. November hatte der Bundesgerichtshof die U-Haft von Franco A. aufgehoben, weil die Richter keinen dringenden Tatverdacht wegen der Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Straftat sahen. Demnach war eine Anklage wegen minderschwerer Vergehen wie unerlaubter Waffenbesitz und Sozialbetrug erwartet worden.

 

Franco A. war aufgefallen als er versuchte eine von ihm auf der Toilette des Wiener Flughafens deponierte Pistole abzuholen. Dabei wurde entdeckt, dass sich Franco A. auch als syrischer Flüchtling hatte registrieren lassen. Im Besitz eines offenbar engen Vertrauten von Franco A. wurden zwei DIN A 4 Seiten mit einer eigenartigen Zusammenstellung von Personen und Institutionen gefunden. Darunter befanden sich die Namen von Joachim Gauck, Heiko Maas, Claudia Roth und verschiedenen antifaschistische AktivistInnen. Auch der Zentralrat der Juden und der Zentralrat der Muslime sollen auf der Liste verzeichnet sein. Die Bundesanwaltschaft deutete dies als Liste von Anschlagszielen. Auch Munition und Zünder wurden im Umfeld von Franco A. gefunden. Kein Zweifel kann an der rechtsradikalen Gesinnung von Franco A. bestehen. Vorgesetzte hatten davon schon seit Jahren gewusst.

 

Der Bundesgerichtshof sah allerdings keinen Beweis, dass es sich bei den gefundenen Notizen um Anschlagsziele handelte. Deshalb wurde Franco A. wie zuvor zwei mutmaßliche Komplizen bei der Bundeswehr freigelassen.

 

Die Anklageschrift enthält nun nach Medienberichten weitere der Öffentlichkeit bisher nicht bekannte Details. So soll Franco A. auch mit einem G3-Sturmgewehr mit montiertem Zielfernrohr und zwei Pistolen gesehen worden sein. Franco R. soll mehrere Konten benutzt haben. Außerdem besaß er 10 verschiedene SIM-Karten mit Mobiltelefonnummern, die er zum Teil unter Tarnnamen erworben hatte. Auch seine Erklärung für die in Wien gefundene Pistole, er habe sie in betrunkenem Zustand in einem Busch gefunden, eingesteckt und als er sich am Flughafen erinnerte dort deponiert, um sie später den Behörden zu übergeben, scheint widerlegt. Eine Untersuchung ergab, dass die Pistole blitzblank war. An inneren Teilen hatte Franco A. Fingerabdrücke hinterlassen. Es dürfte ein spannender Prozess werden.