Bundesregierung darf Blitzeinsätze der Bundeswehr im Ausland ohne Bundestagsbeschluss durchführen

Bundesregierung darf Blitzeinsätze der Bundeswehr im Ausland ohne Bundestagsbeschluss durchführen

Das bestätigte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gestern. Für sogenannte „Hilfseinsätze“ sei jedoch ein Parlamentsmandat vonnöten –, aber auch nur dann, wenn sie länger als ein paar Tage dauerten. Der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion Alexander Neu kritisierte im Gespräch mit der Tageszeitung junge Welt, damit hätte die Regierung „künftig freie Hand für Militärschläge, sofern diese absehbar nur wenige Tage dauern“. Für die Bundesregierung könne „damit die Hemmschwelle sinken, Militäreinsätze unter der Kategorie ›Gefahr im Verzug‹ anzuwenden“ und einen Beschluss des Bundestages zu umgehen. Das Urteil erfolgte im Zusammenhang mit der »Pegasus«-Operation im Februar 2011, bei der in nur wenigen Stunden 132 ausländische Staatsbürger von einem Ölfeld in der libyischen Wüste evakuiert wurden. Das Parlamentsbeteiligungsgesetz sah bisher vor, daß solche Einsätze im Nachhinein beim Parlament Zustimmung erhalten müssen. Das Bundesverfassungsgericht revidierte dies gestern jedoch: Das Parlament sei »nicht dazu berufen«, über die Rechtmäßigkeit eines bereits beendeten Einsatzes zu urteilen. Die Bundesregierung muß in Zukunft das Parlament lediglich über Hintergründe und Verlauf der Operation informieren.