Wie fortschritlich ist das neue Gesetz?: Selbstbestimmungsrecht für Trans- und Intersexpersonen in Luxemburg

Selbstbestimmungsrecht für Trans- und Intersexpersonen in Luxemburg

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Am 25. Juni 2018 wurde mit großer Mehrheit im luxemburgischen Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Personenstands- und Vornamensänderung vereinfachen
soll – und das ohne dass ein ärztliches Attest vorgelegt oder ein medizinischer EingriffeŽ durch Operation oder Hormonbehandlung nachgewiesen werden muss. Desweiteren
wurde das gerichtliche Verfahren durch ein schnelleres und leichter zugängliches administratives Verfahren ersetzt.
Über den Weg zu diesem Gesetz und inwieweit diese Neuerung tatsächlich ein großer Fortschritt ist, darüber sprachen wir im Vorfeld mit Erik von der luxemburgischen Organisation Transgender & Intersex Luxembourg.