Grundrechte von Intersex-Menschen zu oft in der EU missachtet

Grundrechte von Intersex-Menschen zu oft in der EU missachtet

Eine Studie der EU-Agentur für Grundrechte kommt zu dem Schluss, dass die Grundrechte von Intersex-Menschen in den EU-Mitgliedstaaten zu oft missachtet werden. Als Intersex werden Menschen bezeichnet, die durch ihre genetischen, hormonellen oder anatomischen Merkmale weder als strikt männlich noch als strikt weiblich erscheinen. Laut der Studie führe die unzureichende Sensibilisierung der Mehrheitsgesellschaft zu Politiken, die die Menschen ausschliesslich in Männern und Frauen einteilen. Drei Politiken führten besonders zur Verletzung der physischen und psychologischen Unversehrtheit von Intersex-Menschen.

Mit der gezwungenen Registrierung als männlich oder weiblich bei der Geburt gerieten ÄrztInnen und Eltern unter Druck, Intersex-Babys in eine Kategorie zu zwingen. Die EU-Behörde fand nur vier Mitgliedstaaten, in denen Neugeborene als geschlechtlich neutral registriert werden dürfen. Ausserdem würden viele Intersex-Menschen an den physischen und psychologischen Folgen von medizinischen Eingriffen leiden, die ihnen als Kind ein Geschlecht aufzwingen sollen. Solche nicht lebenswichtige Eingriffe fänden in 21 Mitgliedstaaten statt, wobei in 18 Mitgliedstaaten die Zustimmung des Kindes erforderlich ist. Schliesslich seien Intersex-Menschen noch zu wenig vor sexueller Diskriminierung geschützt.

Die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte überwacht die Einhaltung der Grundrechte in der EU und berät EU-Institutionen über Missstände sowie mögliche Regelungen in diesem Bereich.