Bundestag beschließt Lobbyregister

Bundestag beschließt Lobbyregister

Vergangenen Donnerstag hat der Bundestag nach langjähriger Diskussion die Einführung eines Lobbyregisters beschlossen. Das Gesetz verpflichtet professionelle Interessensvertreter*innen dazu, sich in ein öffentlich einsehbares Register einzutragen und dort Angaben über ihre Auftraggeber*innen zu machen. So soll zukünftig deutlicher erkennbar sein, wer Einfluss auf politische Entscheidungen und die Gesetzgebung genommen hat. Neben den Angaben zu Arbeit- und Auftraggeber*innen und Anzahl der Beschäftigten müssen auch finanzielle Aufwendungen für die Lobbyarbeit im Register vermerkt werden.

Das Register wird digital beim Bundestag geführt. Wer sich nicht an die Regeln hält, muss mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Kritik am Lobbyregister kam sowohl vom Koalitionspartner SPD als auch von der Opposition. Das beschlossene Gesetz zeige klare Mängel. Ein exekutiver Fußabdruck, welcher aufzeigen würde, wer konkret an der Erarbeitung der Gesetzestexte beteiligt war, fehlt im beschlossenen Gesetz. Dies sei ein „erheblicher Wermutstropfen“, dass die Union diesen verhindert habe, so Matthias Bartke, der für die Sozialdemokraten den Kompromiss mit CDU und CSU ausgehandelt hat.