Bundestag beschließt Verbot des Kükentötens

Bundestag beschließt Verbot des Kükentötens

Vergangenen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag eine Änderung des Tierschutzgesetzes beschlossen. Damit wird die Tötung männlicher Küken zu wirtschaftlichen Zwecken in Deutschland ab dem 1. Januar 2022 untersagt. Mit dem Gesetz muss sich nun noch der Bundesrat befassen, der das Vorhaben noch verzögern könnte; zu stoppen ist es aber nicht mehr.

Künftig soll das endokrinologische Test-Verfahren sicherstellen, dass das Geschlecht bereits im Ei bestimmt wird, so dass männliche Küken gar nicht erst schlüpfen. Um in Zukunft auch Schmerzen für den Embryo zu vermeiden, sollen solche Methoden ab dem Jahr 2024 aber nur noch dann erlaubt sein, wenn das Geschlecht des Kükens schon in einem früheren Stadium des Brütens erkannt wird.

Das Verfahren wird heute bereits in einigen deutschen Betrieben in der Praxis angewandt. Die Eier werden hierbei etwa neun Tage lang bebrütet. Dann wird aus jedem Ei etwas Flüssigkeit gewonnen, ohne dass das Ei-Innere, also der Embryo, berührt wird. An diesen Proben wird das Geschlecht mit einem biotechnologischen Nachweisverfahren innerhalb kurzer Zeit bestimmt.

Nur ein kleiner Fortschritt und ein längst überfälliges Gesetz, mit dem das sogenannte Schreddern vön männlichen Küken in Legehennenbetrieben nun verboten wird, so kritische Stimmen. Wer es nicht begreifen will und Tiere nur als wirtschaftlich nützliche Wesen betrachtet, sollte sich die Bilder von den Massentötungen einmal anschauen. Dabei stellen sich schnell Zweifel an einer ethisch vertretbaren Tierhaltung ein. Allein durch ökonomische Interessen ist diese Praxis nicht zu rechtfertigen.