Werner Sauerborn war als Sachverständiger dabei. Mit dem Ende der Bebauungsmöglichkeit fällt der Hauptgrund für S21. Der § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) verhindert ein Abbau der Gleise. Eine Lex Stuttgart 21 wird es so einfach nicht geben. Und der Rest an Problemen bleibt. (kg)
Auch noch eine Info zu: Umstieg 21 | Inhaltsverzeichnis | UMSTIEG21 Plus
Statement des Sachverständigen Sauerborn/Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 für den Verkehrsausschuss hier:
https://kopfbahnhof-21.de/dokumente/stellungnahme-zur-anhoerung-des-verkehrsausschusses-am-2-12-2024-zu-aeg-§-23/
Videomitschnitt der Sitzung hier:
https://www.bundestag.de/mediathek?videoid=7618550#url=L21lZGlhdGhla292ZXJsYXk/dmlkZW9pZD03NjE4NTUw&mod=mediathek
Sauerborn: von Min. 51:40 bis 58:40 und Min. 1:44:00 bis 1:52:11