Die Stuttgarter Zeitung titelte am 29. Juli in großer Aufmachung berichtet, dass der Berliner Gesetzgeber die Regeln zur Freistellung
von Gleisflächen konsequent verschärft hat. Die am 29. Dezember 2023 in Kraft getretene Änderung des §23 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG),
bedeutet dass die Kopfbahnhofgleise auf keinen Fall zugunsten des geplanten S21-Immobilienprojekts „Rosensteinquartier“ aufgegeben werden dürfen.
Damit ist dem eigentlichen Motiv von Stuttgart21 der Boden entzogen.
Die Stuttgart 21 Kritiker sahen in Stuttgart21 schon immer vor allem ein Immobilienprojekt, bei dem ein funktionierender Bahnhof kein Kriterium war.
Jetzt dreht das neue AEG den Spieß um und macht den Schienenverkehr zur obersten Priorität, so Bündnissprecher Martin Poguntke. In der Novellierung
des AEG sehen das Aktionsbündnis und viele ökologisch orientierte Verbände einen richtigen Schritt in Richtung Verkehrswende von der Straße auf
die Schiene. Im Übrigen wird damit auch eine EU-Richtlinie umgesetzt.
Konrad sprach mit Werner Sauerborn Aktionsbündnis S21