Das Bundessozialgericht in Kassel hat die Rechte von Hartz IV Beziehern gestärkt. Auf die Klage einer Frau entschied das Gericht: Wer rechtswidrig einer Ein-Euro-Job-Stelle zugewiesen wurde, kann künftig den vollen Lohn vom Leistungsträger verlangen. Rechtswidrig sind solche Jobs, wenn sie normale Beschäftigungsverhältnisse verdrängen. Durch das Urteil ist es nun leichter, einstweilige Ansprüche gegenüber den Jobcentern geltend zu machen.
Darüber haben wir Max Eppelein von der Bundesrechtsstelle der DGB Rechtsschutz GmbH, Zentrum für Revision in Kassel, geredet.