Der saarländische Verfassungsgerichtshof hat die individuellen Freiheitsrechte gegen die Ausgangsbeschränkungen gestärkt. Am gestrigen Dienstag entschieden die Richterinnen, dass Menschen draussen verweilen und ihre Familie besuchen dürfen, solange sie dabei den gebotenen Abstand einhalten. Mit ihrer Entscheidung gaben die Richterinnen einem Kläger recht, der sich von den Ausgangsbeschränkungen in seinen individuellen Freiheitsrechten verletzt sah.
Im Saarland durften Menschen seit Wochen nur noch aus einem triftigen Grund aus dem Haus, etwa zum Arbeiten, Einkaufen oder für Arzttermine. Die saarländische Landesregierung hatte wenige Stunden vor der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs erklärt, sie werde die Ausgangsbeschränkungen ab dem 4. Mai lockern. Die Richterinnen entschieden jedoch: Die Lockerung muss sofort gelten.
(mc)