Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Frankreich wegen Untätigkeit bei der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger MigrantInnen

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Frankreich wegen Untätigkeit bei der Unterbringung unbegleiteter minderjähriger MigrantInnen

In gleich zwei Urteilen vom gestrigen Donnerstag kritisierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Umgang der Behörden in Frankreich und Griechenland mit unbegleiteten minderjährigen MigrantInnen.

Im Urteil gegen Frankreich ging es um die Klage eines unbegleiteten minderjährigen Afghanen, der 2015 in das informelle Flüchtlingscamp bei Calais kam und es mittlerweile nach Grossbritannien geschafft hat.

Ende 2015 hatte ein französischer Richter gefordert, dass der Präfekt die unbegleiteten Minderjährigen in Notlagen im Département rund um Calais zählen und registrieren lassen sollte, um sie unterbringen zu können. Der minderjährige Kläger kritisierte, dass die Minderjährigen und er selbst tatsächlich registriert wurden. Den Minderjährigen und ihm persönlich sei anschliessend jedoch keine Unterbringung angeboten worden. Die Behörden hätten im Camp lediglich Streifen von schlecht ausgebildeten Personen ohne ÜbersetzerInnen organisiert.

Während der Räumung des informellen Flüchtlingscamps von Calais im März 2016 hatten der Kläger und Nichtregierungsorganisationen die Einstellung der Räumungsarbeiten gefordert, solange es nicht klar sei, wo die unbegleiteten Minderjährigen untergebracht würden. Kurze Zeit später schaffte es der Kläger nach Grossbritannien und wurde dort vom britischen Jugendamt betreut.

Die Strassburger RichterInnen urteilten, dass die französischen Behörden nicht alles mögliche getan haben, um den Kläger vor und nach der Räumung des Camps zu unterbringen. Wegen der prekären Lebensbedingungen im Camp und der Untätigkeit der Behörden entschieden die RichterInnen, dass Frankreich den Kläger einer entwürdigenden Behandlung ausgesetzt hat.

(mc)