Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Griechenland wegen Inhaftierung von unbegleiteten minderjährigen MigrantInnen

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Griechenland wegen Inhaftierung von unbegleiteten minderjährigen MigrantInnen

In gleich zwei Urteilen vom gestrigen Donnerstag kritisierte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte den Umgang der Behörden in Frankreich und Griechenland mit unbegleiteten minderjährigen MigrantInnen.

Im Urteil gegen Griechenland ging es um die Klage von neun unbegleiteten minderjährigen MigrantInnen aus Syrien, Irak und Marokko. Sie waren kurz vor dem Abschluss des EU-Türkei-Deals von 2016 nach Griechenland gekommen. Sie wurden wochenlang in Polizeiwachen inhaftiert, teilweise bis zu 33 Tage lang. Sie beklagten, dass die Zellen überfüllt waren, nicht beheizt und ungenügend gelüftet wurden, dass sie auf den Boden mit dreckigen Decken schlafen mussten, und dass sie nicht hinausdurften.

In diesem Fall kamen die Strassburger RichterInnen zu dem Schluss, dass die Haftbedingungen entwürdigend waren, und dass die Grundrechte der Betroffenen auf Freiheit sowie auf effektive und schnelle Klagemöglichkeiten verletzt wurden. Überhaupt dürften minderjährige MigrantInnen nur in äussersten Fällen in Haft kommen.

Das griechische Amt für Solidarität habe erst nach Wochen reagiert und empfohlen, die Betroffenen in Aufnahmeeinrichtungen für unbegleitete Minderjährige zu unterbringen. Schliesslich habe der Staatsanwalt als gesetzlicher Vormund nichts unternommen. Er habe den Betroffenen keine AnwältInnen vermittelt und hatte ihre Klagen gegen die Haftbedingungen zu den Akten gelegt.

(mc)