Weiter Diskussionen um Freiburgs Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Weiter Diskussionen um Freiburgs Umgang mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Nach wie vor gibt es Konflikte und Ungereimtheiten um den Umgang der Freiburger Stadtverwaltung mit unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Die Stadt  ist verpflichtet, für das Wohlergehen der hier ankommenden unbegleiteten jungen Menschen Sorge zu tragen. Ob dies tatsächlich die höchste Priorität ist, an der insbesondere das Jugendamt sein Verhalten ausrichtet, bleibt zweifelhaft. Altersfestsetzung und Amtsvormundschaften sind nach wie vor Streitpunkte zwischen Jugendamt und flüchtlingssolidarischen Gruppen. Dies wurde auch bei der letzten Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses deutlich. Wir geben im folgenden einen Überblick über diese und weitere strittige Punkte zum Thema „UMF“.

 

ALTERSFESTSETZUNG

Wie Radio Dreyeckland berichtete, hatten sich Medinetz und SAGA (Südbadisches Aktionsbündnis gegen Abschiebungen) öffentlich gegen die Praxis der Altersfestsetzung positioniert, welche die Stadt derzeit im Josefskrankenhaus vornehmen lässt. Die angewandten Methoden liefern nur sehr unzuverlässige Ergebnisse. Da gesundheitsschädliche Röntgenstrahlen eingesetzt werden, ist die medizinische Altersfestsetzung zudem ethisch höchst bedenklich. Die Vertreterin des Rechtsamts Vetter versuchte daran anschließende rechtliche Einwände in der Ausschusssitzung mit Verweis auf Urteile der Oberverwaltungsgerichte Hamburg, Nordrheinwestfalen und Berlin-Brandenburg zu entkräften. Sie ignorierte damit gegenteilige Rechtsprechung anderer Gerichte und legte ein Urteil des Bundesgerichtshofs als nicht zutreffend aus, welches den Einsatz röntgenbasierter Methoden aus wirtschaftlichen statt gesundheitlicher Erwägungen für rechtswidrig erklärt hatte.

 

GESUNDHEITSSCHÄDEN

Die ethische Dimension wird dabei völlig unterschlagen, obwohl sie eindeutig ist – so hat der Deutsche Ärztetag die medizinische Altersfeststellung mehrfach abgelehnt, da sie dem ärztlichen Berufsgebot widerspricht, der Gesundheit der Patient_innen zu dienen. Im Kinder- und Jugendhilfeausschuss dagegen rief der Hinweis auf die gesundheitsschädliche Wirkung von Röntgenstrahlen nur ein genervtes Murren angesichts dieser vermeintlich absurden Bedenken hervor.

 

UNKLARHEITEN

In den Details ergeben sich teilweise Unklarheiten, z.B. in der Frage, auf welche Weise nach einer Messung das Alter schließlich beziffert wird. Die Stadtverwaltung behauptet in ihrer Antwort auf die Anfrage der Unabhängigen Listen, es werde kein genaues Geburtsdatum festgelegt, sondern lediglich über Minderjährigkeit oder Volljährigkeit entschieden. In der Praxis lässt sich jedoch feststellen, dass durchaus Jugendlichen vom zuständigen Arzt ein
genaues Geburtsdatum zugewiesen wird – das kann schon auch einmal exakt 18 Jahre vor dem Datum der Untersuchung liegen. Nicht ganz klar
wird außerdem, inwieweit die unstrittige Ungenauigkeit der Messergebnisse tatsächlich zugunsten der Betroffenen ausgelegt wird. Während in der Antwort der Stadt behauptet wird, die Schwankungsbreite (deren Ausmaß wiederum diskutabel ist) werde immer zugunsten der Betroffenen ausgelegt, sprach die Leiterin des Amts für Kinder Jugend und Familie (AKi) Haardt im Jugendausschuss nur noch von einer solchen günstigeren Auslegung in den Fällen, in denen ohnehin die Minderjährigkeit festgesetzt wird.

 

ALTERNATIVEN?

Mehrfach verwiesen die Vertreterinnen der Stadt in der Ausschussitzung darauf hin, dass eine Altersfestsetzung über ein Gespräch nicht unbedingt vorteilhafter für die Jugendlichen sein dürfte. Diese Sicht blendet zunächst einmal den medizinischen Nachteil durch die Röntgenstrahltung aus. Die Rasthaus-Gruppen hatten jedoch eine solche Gesprächsmethode auch niemals als Alternative gefordert, sondern dazu geraten, den Jugendlichen ihr Alter schlicht zu glauben. Die Gesprächsmethoden, die sich u.a. dubioser Mittel wie der Beurteilung von Gesichtsfalten bedienen, bleiben damit zudem weiterhin teilweise einer pseudo-naturwissenschaftlichen Methodik verhaftet. Im Ausschuss wurde dagegen von Stadträt_innen mehrfach nachgefragt, inwieweit die Bedürfnisse der Jugendlichen nach Betreuung und Unterstützung zum Maßstab ihres- ggf. noch mangelnden - Erwachsenseins gemacht würden.

 

DRUCK

Ein weiterer strittiger Punkt ist der Druck, der auf die Jugendlichen ausgeübt wird, damit sie sich der Altersfestsetzung unterziehen. Die Stadt argumentiert erstens mit einer angeblichen Alternativlosigkeit: Wenn die Altersfestsetzung nicht vom Jugendamt veranlasst würde, dann müsse sie später eben das Gericht durchsetzen. Damit wird unterschlagen, dass das Gerich die Prozedur einer medizinische Altersfestsetzung nicht gegen den Willen eines Betroffenen erzwingen darf. Daran hält sich angeblich auch das Jugendamt. SAGA berichtet jedoch aus seinen Erfahrungen mit unbegleiteten jungen Flüchtlingen in Freiburg, dass diese nicht nur unter Druck gesetzt würden, wenn sie die Altersfestsetzung verweigern, sondern sich vielmehr oft nicht einmal dagegen wehren könnten, weil sie überhaupt nicht informiert würden, was mit ihnen geschieht.

 

VORMUNDSCHAFTEN

In diesem Zusammenhang eröffnet sich ein weiteres, höchst problematisches Feld: Die Vormundschaften für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge, die vom Jugendamt übernommen werden. Die Personen, die anstelle der Eltern die rechtliche Verantwortung für die Jugendlichen tragen, sind somit Angestellte der Kommune, die für die unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zuständig ist und Kosten vorschießen muss. Vonseiten der Stadt wird zwar darauf verwiesen, dass die Vormünder nicht weisungsgebunden seien, aber die erwähnten Erfahrungen von SAGA deuten darauf hin, dass informell durchaus Loyalitäten zur Arbeitgeberin zum Tragen kommen. Nicht nur zur Altersfestsetzung würden die jungen Flüchtlinge gedrängt,
sondern sie würden auch ohne ausreichende Beratung nach Karlsruhe geschickt, um einen Asylantrag zu stellen. Im Asylverfahren gelten bereits 16-jährige als voll verantwortlich.

 

BETREUUNGSSCHLÜSSEL

In einem einzigen Aspekt rudert die Stadt zumindest schon zurück: Die Stadt reizt derzeit die gesetzliche Obergrenze von 50 Mündeln pro Vormundschaftsstelle aus (verteilt auf drei Vormünder mit entsprechenden Stellenanteilen), was einem unbegleiteten minderjährigen Flüchtling lediglich ein Treffen mit dem Vormund pro Monat ermöglicht. Während diese knappen Kapazitäten vor wenigen Monaten noch verteidigt wurden, gibt inzwischen auch Jugendamtsleiterin Haardt zu, dass dieser Zustand nicht haltbar ist. Von Fachleuten empfohlen würden max. 42-45 Betreute pro Stelle, in Karlsruhe (d.h. bei der Inobhutnahme im Rahmen der dortigen Landeserstaufnahmestelle) gelte sogar eine Obergrenze von 35 Mündeln.

 

EHRENAMTLICHE

Gegenüber einer solchen rein quantitativen Verbesserung wäre ein weitergehender Schritt, Vormundschaften durch Anwält_innen und Ehrenamtliche zu forcieren. Hier windet sich die Stadt etwas. Anwaltsvormundschaften seien teuer. Ehrenamtliche Vormünder seien erwünscht. Aber die Entscheidung über die Auswahl der Vormünder liege ja schließlich beim Gericht. Und in letzter Zeit gebe es da bundesweit eine Tendenz zu Amtsvormündern, so Haardt, da die Aufgabe bei den unbegleiteten Flüchtlingen so komplex sei: Schließlich komme bei ihnen ja noch das Ausländerrecht mit ins Spiel. Frau
Vetter vom Rechtsamt betonte gar, es liege gar nicht unbedingt im Interesse der Stadt, die Vormundschaften zu übernehmen. Sie habe sich anfangs rechtlich gegen die Zuweisung von Vormundschaften gewehrt, sei damit aber nicht durchgekommen. Amtsvormundschaften seien für das Land eben billiger, als Rechtsanwält_innen zu bezahlen. Dass dieses Argument nicht erklärt, warum keine Ehrenamtlichen eingesetzt werden, fiel dabei unter den Tisch. Sie werden von Vetter willkommen geheißen, nur um ihren Einsatz durch die Hintertür faktisch wieder annähernd auszuhebeln: Es brauche erstens eine Struktur wie einen Betreuungsverein bräuchte, um sie zu koordinieren. Zweitens bräuchten ehrenamtliche Vormünder eine hohe Qualifikation, z.B. mit einer psychologischen Ausbildung. Dann würde das Jugendamt sie gerne dem Gericht vorschlagen... Unerwähnt blieb dabei eine neue Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, welches den Vorrang ehrenamtlicher Vormundschaften erklärte und daher einen Vorschlag des Jugendamts ablehnte und statt dessen eine ehrenamtliche Person bestellte.

 

UNABHÄNGIGE BERATUNG ALS IRRITATION

Dass eine unabhängige Beratung der Jungendlichen der Stadt durchaus unrecht ist, zeigt ihr Konflikt mit SAGA. Allein dass SAGA die Jugendlichen über ihre Rechte aufklärte, soll laut Jugendamtsleiterin Haardt „Irritationen“ ausgelöst haben. Allerdings wohl weniger bei den Jugendlichen, wie sie suggerierte, als beim Jugendamt, das nicht damit gerechnet hatten, dass die UMF sich nicht mehr in alles fügen, was ihre doch so fürsorglichen Vormünder ihnen empfehlen. Die Stadt lud SAGA mehrfach zum Gespräch ein, wie Haardt auch im Kinder- und Jugendhilfeausschuss ausführte.
Die Gründe für die Ablehnung von SAGA sind indes noch nicht beseitigt: SAGA sah eine unüberbrückbare Kluft zwischen den jeweiligen Positionen, insbesondere in der Frage der Beratung, die gemäß der UN-Kinderrechtskonvention das Wohl der Kinder und Jugendlichen zum obersten Ziel haben müsse, sowie in der Zusammenarbeit der Stadt mit der Polizei und in den Praktiken der Altersfestsetzung. Die Stadt scheint von diesen Positionen bisher
nicht abgerückt zu sein und somit ist das Gespräch noch nicht zustande gekommen.

 

PSYCHOLOGISCHE BETREUUNG

Ein unbestrittener Bedarf besteht bei der psychologischen Betreuung der unbegleiteten minderjähren Flüchtlinge – und nicht nur bei ihnen: Generell fehlen in Freiburg ausreichende und adäquate Angebote (Übersetzung, Therapiemethoden) für Flüchtlinge, die aufgrund ihrer Erfahrungen überdurchschnittlich oft an psychischen Belastungen, oft an Traumata leiden. In der Ausschsschussitzung berichtete die Jugendamtsleiterin von einem Gespräch mit der Freiburger Vereinigung zur Hilfe psychisch kranker Kinder und Jugendlicher e.V., welche angeboten habe, sich an der Einrichtung einer Ambulanz zu beteiligen. Der Bedarf an einer derartigen Einrichtung sei von allen gesehen worden, es müssten aber noch Eckpunkte der Ausgestaltung erarbeitet werden, z.B. ob eine solche Anlaufstelle der Behandlung oder nur der Vermittlung von Therapien dienen solle, wer der Träger sein könnte – möglicherweise das DRK - , und wie die Einrichtung finanziert werden könnte. Zudem sollen Fortbildungen für im Flüchtlingskontext Beschäftigte angeboten werden. Dabei solle ein Schwerpunkt auf „psycho-edukativen“ Angeboten liegen. Dazu habe sich eine „Unterarbeitsgruppe“ gebildet, die sich im Februar erneut treffen werde.

 

UMF IN DER LEA?

Unklar bleiben bisher auch noch Ideen, eine psychologische Anlaufstelle womöglich in der geplanten Landeserstaufnahmestelle (LEA) einzurichten. Die medizinische Betreuung hingegen würde die Stadt explizit gern in die LEA verlagern, um sie zu „standardisieren“ und zu „verbessern“. Auf Nachfrage, ob es auch geplant sei, unbegleitete Minderjährige in der LEA unterzubringen, verwies Haardt auf eine Drucksache, die zur Kinder- und  Jugendhilfeausschusssitzung am 4. Februar 2015 vorbereitet werde. Rätselhafterweise geht die Stadtverwaltung nach wie vor davon aus, dass die LEA eine „Sogwirkung“ auf die jungen Flüchtlinge haben werde.

 

UMF IM GEFÄNGNIS

Einige aktuelle Daten gab es zur Kriminalisierung der unbegleiteten Minderjährigen, die im Frühjahr von Polizei und Badischer Zeitung forciert worden war ,v.a. aus Anlass einiger Eigentumsdelikte. Drei der Jugendlichen befänden sich derzeit in Untersuchungshaft, einer sitze in Haft. Ob dabei nur von als minderjährig eingestuften Personen die Rede war oder auch von denen, die zu Volljährigen erklärt worden waren, blieb unklar. Nicht erwähnt wurde, dass Ende September ein junger Flüchtling freigesprochen und aus der U-Haft entlassen worden war – nach fünf Monaten.

 

ALLEIN AUS ERITREA

Während das Thema der Kriminalität massiv hochgekocht worden war und die Stadt ein großes Aufhebens um den Aufwand der Versorgung der jungen
Flüchtlinge macht, treffen ihre Schicksale auf eine unfassbare Ignoranz. Zum wiederholten Male wurde in der Ausschsschussitzung vorgetragen, dass derzeit ein großer Anteil der UMF aus Eritrea nach Freiburg kommt. Die Fluchterfahrungen eritreischer Flüchtlinge hatten in letzter Zeit ein größeres Medienecho erlangt. Entführungen, Misshandlungen, Vergewaltigungen häufen sich auf ihren gefährlichen Fluchtwegen. Unbegleitete Minderjährige aus
Eritrea haben ihre Eltern möglicherweise auf grausame Art verloren. Doch auf die Frage, wodurch die größeren Zahlen von UMF aus Eritrea zu erklären seien, lautete die Antwort von Jugendamtsleiterin Haardt schlicht: Das wissen wir nicht...