Wie RDL berichtete, wurde am 16. März die schwerkranke Frau Kurti aus Lörrach nach Albanien abgeschoben, wo die lebensnotwendige Dialyse nur unzureichend, wichtige Medikamente gar nicht verfügbar sind. Leider kein Einzelfall - nur hatte sich das Regierungspräsidium diesmal zusätzlich einen schweren formalen Fehler geleistet: Ein Härtefallantrag der Frau stand noch zur Entscheidung aus, und damit war die Abschiebung rechtswidrig. Regierungspräsidium und Landesinnenministerium räumten gegenüber RDL den Fehler zwar ein, doch Verantwortung gedenken sie nicht dafür zu übernehmen: "Selbst wenn die Befassung der Härtefallkommission hätte erfolgen können, hätte der Antrag nach Mitteilung des Vorsitzenden keine Aussicht auf Erfolg gehabt, da er den Antrag als offensichtlich unbegründet bewertet hat", so die Auskunft des Innenministeriums auf unsere Nachfrage. Wir haben mit einer ehrenamtlichen Unterstützerin gesprochen, die sich stark für Frau Kurti eingesetzt hatte. Sie schildert deren Situation, den Ablauf der Abschiebung und ihre Empörung angesichts des Vorgehens der Behörden.