Demoverbot beim G-8 Gipfel in Heiligendamm 2007 illegal

Demoverbot beim G-8 Gipfel in Heiligendamm 2007 illegal

In letzter Instanz hat das Oberverwaltungsgericht in Rostock entschieden, dass der Sternmarsch gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm zu Unrecht verboten wurde. Wie die Taz berichtet, kritisierte das Gericht, dass die Polizei ein völlig einseitiges Sicherheitskonzept vertreten habe und die Interessen der Demonstrierenden keine Berücksichtigung fanden. Die Polizei hatte seinerseit vor 2000 gewaltbereiten Störern gewarnt. Davon ließ sich 2007 auch das Bundesverfassungsgericht beeindrucken. Obwohl es Demonstrationsverbote während dem Gipfel kritisierte, verzichtete das Bundesverfassungsgericht auf eine Genehmigung des Sternmarschs per einstweilige Anordnung. Das Urteil des Oberverwaltungsgericht kommt nun 5Jahre zu spät für die Demonstrierenden. Konsequenzen für die Täter dieser Rechtsverstöße aus Politik und Polizei wird es, wie in solchen Fällen üblich, mit allergrößter Wahrscheinlichkeit wieder nicht geben.

Instanz hat das Oberverwaltungsgericht in Rostock entschieden, dass der Sternmarsch gegen den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm zu Unrecht verboten wurde. Wie die Taz berichtet, kritisierte das Gericht, dass die Polizei ein völlig einseitiges Sicherheitskonzept vertreten habe und die Interessen der Demonstrierenden keine Berücksichtigung fanden. Die Polizei hatte seinerseit vor 2000 gewaltbereiten Störern gewarnt. Davon ließ sich 2007 auch das Bundesverfassungsgericht beeindrucken. Obwohl es Demonstrationsverbote während dem Gipfel kritisierte, verzichtete das Bundesverfassungsgericht auf eine Genehmigung des Sternmarschs per einstweilige Anordnung. Das Urteil des Oberverwaltungsgericht kommt nun 5Jahre zu spät für die Demonstrierenden. Konsequenzen für die Täter dieser Rechtsverstöße aus Politik und Polizei wird es, wie in solchen Fällen üblich, mit allergrößter Wahrscheinlichkeit wieder nicht geben.