Der Sänger Xavier Naidoo darf nicht als „Antisemit“ bezeichnet werden

Der Sänger Xavier Naidoo darf nicht als „Antisemit“ bezeichnet werden

Eine Richterin in Regensburg hat entschieden, dass der umstrittene Sänger Xavier Naidoo nicht als „Antisemit“ bezeichnet werden darf. Dies hatte eine Mitarbeiterin der Amadeu-Antonio-Stiftung getan und Xavier Naidoo war deshalb gegen sie vor Gericht gezogen. Ihr droht nun im Wiederholungsfall eine Geldbuße oder bis zu einem halben Jahr Ordnungshaft. Die Richterin sah durch die Äußerung Naidoos Persönlichkeitsrecht verletzt und stellte dieses über das Recht auf freie Meinungsäußerung. Wegen der Kunstfreiheit seien die Liedtexte von Xavier Naidoo nicht nur in einer Weise zu interpretieren, argumentierte die Richterin. Außerdem gehe es nicht darum, ob einzelne Äußerungen von Xavier Naidoo antisemitisch seien – was das Gericht wegen der Kunstfreiheit nicht bewerten wolle – sondern ob er in seiner ganzen Persönlichkeit ein Antisemit sei und das sei er eindeutig nicht. Mit anderen Worten: wer sich nur antisemitisch äußert, darf deswegen noch lange nicht als Antisemit bezeichnet werden.

 

Naidoo hatte vor Gericht erklärt, dass ihm mögliche Anspielungen auf antisemitische Klischees in seinen Texten nicht klar gewesen seien. Zum Beispiel heißt es in einem von Naidoos Texten „Baron Totschild gibt den Ton an“. Die Anspielung auf den jüdischen Bankier Baron Rothschild, der im 19. Jahrhundert lebte, gibt Naidoo zu, bestreitet aber einen antisemitischen Kontext.

 

Die unterlegene Referentin der Amadeu-Antonio-Stiftung will das Urteil anfechten. Die ehemalige Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland, Charlotte Knobloch sagte, dass man das Urteil akzeptieren müsse, zu verstehen sei es aber nicht.