Bei der Studie wurden aber nicht einmal die PraktikantInnen, Auszubildenden, Langzeitarbeitslosen und nebenberuflichen MinijobberInnen miteinbezogen. Auch nicht die Branchen, bei denen Übergangsregelungen für die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns galten. Die Ergebnisse der Studie betreffen also lediglich MinijobberInnen, die hauptsächlich von dieser Art von Beschäftigung leben, und die eigentlich ab 2015 den gesetzlichen Mindestlohn hätten erhalten sollen.
Radio Dreyeckland sprach am Dienstag mit Toralf Pusch. Wir fragten ihn zunächst, wie beide Autoren zu dem Schluss gekommen sind, dass nach der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns immer noch rund die Hälfte aller MinijobberInnen unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns bezahlt wurden.