Deutschland: Brennelementesteuer ist verfassungswidrig

Deutschland: Brennelementesteuer ist verfassungswidrig

Wie gestern bekannt wurde ist die Brennelementesteuer für Atomkonzerne nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschieden RichterInnen des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. In der Urteilsbegründung wird angegeben, dass der Bund keine Gesetzgebungskompetenz für den Erlass der Steuer gehabt habe. Die Steuer wurde 2011 von der Koalition aus Union und FDP eingeführt.

Aufgrund der Brennelementesteuer zahlten Energiekonzerne von 2011 bis 2016 145 Euro pro Gramm Brennelement, das im Atomreaktor erstmals zum Einsatz kam. Aufgrund des Urteils können Atomkonzerne wie Eon, RWE und EnBW nun eine Rückzahlung von mehr als 6 Milliarden Euro erwarten. Die Steuer war von ihnen vor verschiedenen Finanzgerichten angefochten worden, bevor die Klage an das Bundesverfassungsgericht verwiesen wurde. Von SPD und Umweltministerium kamen Forderungen nach einer Neuauflage der Steuer.