Verlängerte Frist für Kontaktaufnahme bis zum 30. Juni 2021: Die Stiftung "Anerkennung und Hilfe"

Die Stiftung "Anerkennung und Hilfe"

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Logo der Stiftung "Anerkennung & Hilfe"
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Lizenz: 
Keine (all rights reserved)
Quelle: 
https://www.stiftung-anerkennung-und-hilfe.de/DE/Startseite/start.html

Erneut wurde die Anmeldefrist zum Erhalt für Stiftungsleistungen der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" verlängert - nun bis zum 30. Juni 2021.

Die Stiftung ist als Hilfssystem eingerichtet worden für Menschen, die als Kinder und Jugendliche in der Zeit vom 23. Mai 1949 bis 31. Dezember 1975 in der BRD bzw. vom 7. Oktober 1949 bis 2. Oktober 1990 in der DDR in stationären Einrichtungen der Behindertenhilfe oder stationären psychiatrischen Einrichtungen Leid und Unrecht erfahren haben. Für viele der Betroffenen eine Chance, das erste Mal über das Erlebte zu sprechen, aber auch ein Weg endlich dieses erfahrene Leid und Unrecht anzuerkennen und aufzuarbeiten.

Im Interview sprechen wir mit Frau Rochus-Hamlin, die als Beraterin für die Stiftung tätig ist.

Betroffene können sich unter 0711 619 56 - 76 telefonisch melden oder sich per Mail an stiftung-anerkennung-hilfe-bw@vdk.de direkt an die Stiftung wenden.