Die Verfolgung von Afrodeutschen und Afrikaner*innen in der NS-Zeit

Die Verfolgung von Afrodeutschen und Afrikaner*innen in der NS-Zeit

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Hilarius "Lari" Gilges, 1933 von den Nazis ermordet
Lizenz: 
Public Domain
Quelle: 
Blackpiper at de.wikipedia, als gemeinfrei gekennzeichnet

Die Nazis hatten ein sehr widersprüchliches Verhältnis zu den sogenannten „Fremdrassigen“ Mitbürger*innen - also Menschen, die nach eigener Definition nicht „deutschen oder artverwandten Blutes“ waren. Schwarze Deutsche konnte es danach nicht geben, deswegen wurde vielen Afrodeutschen ihre Staatsbürger*innenschaft aberkannt und sie waren teilweise bis weit in die 60er Jahre staatenlos. Afrodeutschen war schulische und berufliche Fortbildung verwehrt, ebenso Anspruch auf staatliche Fürsorge. Auch war es ihnen nicht gestattet, Liebesbeziehungen zu weißen Deutschen zu führen. Bei sogenannter „Rassenschande“ drohte KZ und Zwangssterilieriung, was gemäß einer Resolution der Vereinten Nationen vom 11. Dezember 1946 auch als Form des Genozids gilt.. Allerdings waren Schwarze Darsteller*innen während der NS-Zeit auch gefragt für die zahlreichen kolonaliverherrlichenden Filme der ufa. "Man tötete uns nicht, ließ uns aber auch nicht leben", sagte der Zeitzeuge Theodor Michael.

Der Beitrag zeigt anhand von Biografien, wie der von Theodor Michael die Verfolgung von Afrodeutschen und Afrikaner*innen während der NS-Zeit und lässt in einem O-Ton die Historikerin Katharina Oguntoye zu Wort kommen.