"Dein Bauch gehört dir - dein Staat sagt wofür": Ein Gespräch über §218 StGB - den Artikel zum Schwangerschaftsabbruch

Ein Gespräch über §218 StGB - den Artikel zum Schwangerschaftsabbruch

Die Debatte um den weiblichen Körper und das Recht auf Abtreibung ist so präsent wie schon lange nicht mehr. Dafür sorgen in der Regel einzelne Abtreibungsgegner wie Trump oder ein Chefgynäkologe aus Dannenberg, welcher Anfang Februar seinen Mitarbeiter*innen die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen untersagen wollte und sich somit medienwirksam inszinieren konnte.

Nicht nur vor diesem Hintergrund lohnt es, der gesetztliche Lage in Deutschland genauer nachzugehen. § 218 (und § 218a) im Strafgesetzbuch stellt eine kuriose Ausnahme dar. Dies ist ein Artikel, der den Schwangerschaftsabbruch als strafbar erklärt, um ihn in einem zweiten Schritt aufgrund von festgelegten Ausnahmen wieder als straffrei zu erklären.

Sophie von den Gruppen gegen Kapital und Nation erzählt von der "Austragungspflicht" die Schwangere gegenüber dem deutschen Staat haben und erklärt ihre Thesen, zu den Interessen von Seiten des Staates die sie hinter dieser straffreien Straftat sieht.

 

Die hier vorgestellten Thesen wurdenasm 10.03.2017 in der Veranstaltung "Dein Bauch gehört dir - dein Staat sagt wofür §§218-219 StGB (Schwangerschaftsabbruch und Schwangerschaftskonfliktberatung", organisiert von der Gruppe Gegenmaßnahmen, präsentiert. Sie fand im Rahmen des Frauen*kampftag in Freiburg statt.