Elektronische Gesundheitskarte: Was tun, wenn die Krankenversicherung ein Foto fordert?

Elektronische Gesundheitskarte: Was tun, wenn die Krankenversicherung ein Foto fordert?

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Aktuell bekommen zahlreiche Krankenversicherte in Deutschland per Post die Aufforderung von ihrer Krankenkasse dieser ein Passfoto von sich zu schicken. Dieses wird für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) benötigt. Sofern man die Einführung dieser Karte gut findet, sollte man seiner Kasse das gewünschte Foto schicken. Doch was, wenn man zu den zahlreichen Menschen gehört, die eben diese elektronische Gesundheitskarte aus datenschutzrechtlichen Gründen ablehnt? Die alte Karte aber abläuft, oder die Kasse Druck macht? Seinen Kindern, die Karte unaufgefordert zugeschickt wird, da für diese kein Foto vorgesehen ist und man daher die Ausstellung über die Verweigerung des Fotos auch nicht verzögern kann? Radio Dreyeckland sprach hierzu mit Dr. Silke Lüder und dem Rechtsanwalt Jan Kuhlmann.

Dr. Silke Lüder ist Sprecherin der Kampagne Stoppt die e-Card!, einem Aktionsbündnis, in dem sich zahlreiche Datenschutzorganisationen und Ärzteverbände zusammengeschlossen haben. In dem Interview berichtet sie aus eigener Erfahrung, wie Arztpraxen damit umgehen, wenn eine Karte abgelaufen ist und eine Patientin keine neue E-Card besitzt. Befürchtungen, dass Ärzte den gesetzlich Versicherten dann Privatrechnungen ausstellen würden, weist sie zurück. Sie informiert zudem über den Stand der Kampagne Stopp die e-Card:
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Rechtsanwalt Jan Kuhlmann vertritt derzeit einen Versicherten, dessen Klage derzeit bundesweit am weitesten fortgeschritten ist. Das Ziel ist letztendlich die Klärung vor dem Bundesverfassungsgericht. Auf der Homepage http://liste-neuanfang.org informiert er umfangreich über die konkreten Möglichkeiten eines Widerspruchs. In dem Interview erklärt er zudem, welche Möglichkeiten Eltern haben, die eine elektronische Gesundheitskarte auch für ihre Kinder ablehnen:
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In den beiden Interviews wird die allgemeine Debatte zu den Vor- und Nachteilen der eGK nicht thematisiert. Neben den beiden oben zitierten Seiten mit Kritik, wirbt das Bundesgesundheitsministerium bspw. für die beschlossene Einführung.