Ende einer SLAPP-Klage in Freiburg

Ende einer SLAPP-Klage in Freiburg

Nun hat auch das Landgericht Freiburg einen Beschluß des Amtsgericht bestätigt . Die StrafanzeigenStellerin darf weiter als das bezeichnet werden, als das was sie wahrnehmbar ist. 
Das ist von der Meinungsfreiheit gedeckt.