Rüstungsgegner wegen Aufforderung zur Preisgabe von Betriebsgeheimnissen verurteilt

Rüstungsgegner wegen Aufforderung zur Preisgabe von Betriebsgeheimnissen verurteilt

Vor dem Amtsgericht Celle ist der Rüstungsgegner Hermann Theisen zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Theisen hatte im niedersächsischen Unterlüß, Standort des Rüstungskonzerns Rheinmetall, Flugblätter an die Mitarbeiter des Unternehmens verteilt. Der Appell darin: „Informieren Sie die Öffentlichkeit umfassend und rückhaltlos über die Hintergründe der in Rede stehenden in Teilen illegalen Exportpraxis Ihres Arbeitgebers!“

Das im Mai veröffentlichte Flugblatt wertete die Staatsanwaltschaft als Aufforderung zu rechtswidrigem Handeln, nämlich zur „Preisgabe von Betriebsgeheimnissen“. Das Gericht folgte in Teilen dieser Bewertung, blieb mit der Höhe der Geldstrafe aber unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Theisen erklärte vor Gericht, seine Aktion sei vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt.

Ähnliche Aktionen des Rüstungsgegners vor den Zentralen von Heckler & Koch oder anderen Unternehmen waren in der Vergangenheit ebenfalls vor Gericht gelandet. Immer war Theisen allerdings in höherer Instanz freigesprochen worden. Auch diesmal wolle er Berufung einlegen, erklärte Theisen nach dem Urteil.