Gericht hebt Urteil gegen Kristina Hänel auf

Gericht hebt Urteil gegen Kristina Hänel auf

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat das Urteil gegen die Ärztin Kristina Hänel aufgehoben. Hänel war im November letzten Jahren zu einer Geldstrafe verurteilt worden, weil sie auf ihrer Homepage darüber informiert hatte, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornimmt. Das Gericht erklärte nun, bei einem Verfahren gegen Hänel müsse der im März geänderte Paragraph 219a angewendet werden. Deshalb verwiesen die Richter*innen das Verfahren zurück an die erste Instanz.

Hänel reagierte zurückhaltend auf das Urteil. Sie müsse nun eine „Ehrenrunde auf dem Weg zum Bundesverfassungsgericht“ einlegen, erklärte die Ärztin. Sie wolle allerdings weiter dafür kämpfen, dass der umstrittene Paragraph abgeschafft werde.