Prozess gegen Arne Semsrott von Frag den Staat: "Eine anschauliche Berichterstattung über Gerichtsverfahren wird durch den Paragraph 353d verhindert"

"Eine anschauliche Berichterstattung über Gerichtsverfahren wird durch den Paragraph 353d verhindert"

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Foto von Arne Semsrott vor dem Berliner Landgericht - Wir wenden uns eggen die Strafnorm §353d und unterstützen @arne.semsrott, den Chefredakteur von Frag den Staat - strafnorm gefährdet die Pressefreiheit
Arne Semsrott vor dem Berliner Landgericht
Lizenz: 
Keine (all rights reserved)
Quelle: 
Gesellschaft für Freiheitsrechte

Update: Arne Semsrott wurde vom Landgericht Berlin schuldig gesprochen und verwarnt. Das Gericht behielt sich eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen vor. Vermutlich wird sich die nächst höhere Instanz nun mit dem Fall auseinandersetzen müssen.

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Am 22. August hatte Arne Semsrott von Frag den Staat die Gerichtsbeschlüsse zu den Durchsuchungen und der Telefon-Überwachung der „Letzten Generation“ veröffentlicht. Am gleichen Tag veröffentlichte er auch den Beschluss des Landgerichts Karlsruhe in unserem Verfahren wegen der Verlinkung der Archiv Seite von Indymedia Linksunten.

Nun steht Arne Semsrott aufgrund der Veröffentlichung der Gerichtsbeschlüsse zur „Letzten Generation“ vor Gericht. Der Paragraph 353d des Strafgesetzbuches verbietet nämlich die Veröffentlichung der Anklageschrift oder anderer amtlicher Dokumente eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert wurden oder das Verfahren abgeschlossen ist.

Das Strafverfahren gegen Arne Semsrott am Landgericht Berlin fand nun am Mittwoch statt und wird heute ab 9.30 Uhr fortgesetzt. Wir haben mit Benjamin Lück von der Gesellschaft für Freiheitsrechte gesprochen, die Arne Semrott unterstützen. Er ist neben Lukas Theune ein Verteidiger von  Arne Semsrott.