Erbbaurechtsgrundsätze für Geschosswohnungsbau erst im April

Erbbaurechtsgrundsätze für Geschosswohnungsbau erst im April

Sie standen auf der nichtöffentlichen Tagesordnung des Haupt-und Finanzausschuß am 14.2. 22 und sollten im Gemeinderat am 22.2.22 beschlossen werden.: die Vergabeprinzipien städtischer Grundstücke im Wohnerbbaurecht im Geschosswohnungsbau. (Vorlagedatum 4.2.22)

Am Dienstag sagt das Presseamt eine Pressekonferenz für Mittwoch, 16.2.22 zum Thema ab.  Nachfragen in den Fraktionen ergaben: für mehrere Fraktionen bestand keine hinreichende Möglichkeit der ausgiebigen Erörterung untereinander.

Deshalb gibt es Wiedervorlage im April 2022.