Erfolgreiche Bürgerproteste machen weitere Bürgerenergieprojekte finanzierbar

Erfolgreiche Bürgerproteste machen weitere Bürgerenergieprojekte finanzierbar

Eine von schwarz-gelb geplante Novelle des Kapitalanlagegesetzbuches (AIFM-Umsetzungsgesetz) hätte die von Bürgerinnen getragene Energiewende beinahe vereitel: eine Mindestbeteiligung von 20.000 Euro sowie eine starke Einschränkung von Fremdkapitalaufnahme waren geplant. Zudem sollten stark erhöhte Verwaltungs- und Zulassungsauflagen auf die Bürgerenergieprojekte zukommen. Wie RDL berichtete hatte das Vorhaben nicht nur die genossenschaftlich organisierte Branche der Erneuerbaren Energie stark in Mitleienschaft gezogen, weil gerade dort sog. Ein-Objekt-Fonds (die typischen Projekte für Bürgerenergieanlagen) die Regel sind.
Auch der in Freiburg ansäsige Verein Fesa e.V. hatte eine Vorlage für die zahlreichen Protestschreiben an die Bundestagsabgeordneten verfasst. Nicht zu letzt diese Proteste waren erfolgreich. Die Giftzähne hat der Finanzausschuss der Gesetzesvorlage bereits Ende April gezogen. Der Bundestag bestätigte die Änderung dann in zweiter und dritter Lesung just vor den Pfingstferien. Am 22. Juli tritt das Gesetz in Kraft.
„Es ist erfreulich, dass die Politik hier die Bürgerproteste ernst genommen hat“, so Diana Sträuber. „Von vornerein war es ein Fehler risikoarme Investitionen in Erneuerbare Energien mit dem grauen Kapitalmarkt auf eine Stufe zu stellen. Hier braucht es nicht mehr Regulation sondern klare Rahmenbedingungen von oben und Engagement von unten.“ Wichtigste Änderung: Operativ tätige Unternehmen, d.h. Bürgerenergiegesellschaften, die Windparks, Solaranlagen oder Biogasanlagen selbst betreiben, sind von den Regelungen ausgenommen. Dabei spielt die Rechtsform keine Rolle, ob Genossenschaft oder GmbH & Co. KG. Erstere wurden zudem ausdrücklich als risikoarme Projektbetreiber anerkannt. Darauf weist eine Auslegungshilfe des Finanzausschusses an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hin. Diese beurteilt künftig, ob es sich bei einem Projekt um ein operativ tätiges Unternehmen oder um ein Investmentvermögen handelt. „Das ist ein gutes Signal für Bürgerenergieanlagen“, meint die fesa-Geschäftsführerin. „Sie ermöglichen es allen Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende teilzuhaben. Bei Genossenschaften ist man oft schon mit einem Anteil von 100 Euro dabei. Eine Energiewende in Bürgerhand ist dezentral, demokratisch und transparent. Nach wie vor sind es zu weiten Teilen engagierte Menschen vor Ort, die den Umstieg auf Erneuerbare Energien finanzieren und umsetzen.“