Klage abgewiesen: BKA muss rechtsextreme Feindesliste nicht veröffentlichen: "Es braucht eine tiefgehende Demokratisierung der Polizei"

"Es braucht eine tiefgehende Demokratisierung der Polizei"

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Stiller Konsens - Trotz FWV Traktor am Demoschlus?
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RDL/kmm (2019)

Das Bundeskriminalamt muss rechtsextreme Feindeslisten nicht veröffentlichen. Das hat das Verwaltungsgericht Wiesbaden entschieden, das eine Klage des Aktivisten Arne Semsrott auf Herausgabe der sogenannten "Nordkreuz"-Liste abgewiesen hat. In der Begründung heißt es, das BKA sei für eine Herausgabe nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht zuständig, da die Verantwortung für Ermittlungen in Sachen Feindeslisten beim Generalbundesanwalt läge.

Der Grund für die Klage: Weder das BKA noch die meisten Landeskriminalämter informieren von sich aus die Personen, deren Namen und Adressen in den letzten Jahren auf solchen Listen auftauchten. Auch bei konkreten Nachfragen gibt es oftmals keine oder nur sehr spärliche Auskünfte von den Polizeibehörden. Radio Dreyeckland berichtete bereits über den Fall einen Freiburger Journalisten.

Auch Jean Peters, Polit-Aktivist und Mitglied des Peng!-Kollektivs, wurde auf mehreren dieser Feindeslistne aufgeführt. Obwohl er bereits Morddrohungen erhalten hatte, erhielt auch er keine Informationen von den Behörden. Radio Dreyeckland hat mit ihm über die Klage und seine Forderungen gesprochen.