*Triggernwarnung: es geht in dem Beitrag um sexualisierte Gewalt*
Das Landgericht Freiburg veurteilte am 25.06.2024 einen Insassen der JVA Freiburg zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe, sowie anschließender Unterbringung in der Sicherungsverwahrung. Hintergrund für die Verurteilung war sexualisierte Gewalt. Das Justizministerium teilte auf RDL-Anfrage mit, dass seitens der JVA Freiburg eine Flucht- und Mißbrauchsgefahr zuvor hinreichend sicher ausgeschlossen worden sei, wofür auch zwei externe Sachverständigengutachten eingeholt worden seien.
RDL hatte den Prozess vom ersten Tag an beobachtet und darüber am 21.06.2024 und 14.06.2024 berichtet.
Im Anschluss an die Verkündung des Urteils am 25.06.2024 konnte RDL die Freiburger Rechtsanwältin Christina Gröbmayr interviewen. In dem Strafverfahren hatte sie die Interessen der japanischen Touristin vertreten, die Opfer des Übergriffs geworden war. Zugleich ist Rechtsanwältin Gröbmayr aber auch als Vorsitzende des Bezirksvereins für soziale Rechtspflege aktiv. Dieser Verein stellt die Reintegration von (Ex-)Gefangenen in den Mittelpunkt seiner Arbeit . Immer wieder vertritt Gröbmayr Täter vor Gericht, die sexualisierter Straftaten beschuldigt werden, oder schon verurteilt sind.
In dem Interview bezieht Gröbmayr deshalb auch Stellung zu der Frage, ob sie einen Widerspruch darin sieht, Opfer sexualisierter Gewalt wie aber auch Täter anwaltlich zu vertreten.