Die Europäische Union hat einheitliche Standards zum Schutz von Whistleblowern beschlossen. Kern der neuen Richtlinie ist die Garantie, dass Whistleblower ihr Vorgehen und den Kanal für ihre Veröffentlichung frei wählen können. Mehrere EU-Mitgliedsstaaten hatten ursprünglich gefordert, dass Mitarbeiter*innen, die Missstände aufdecken wollen, sich zuerst an eine firmeninterne Stelle wenden müssen. Bislang gab es nur in 10 von 28 EU-Ländern Regelungen für den Schutz von Hinweisgeber*innen. Auch in Deutschland gab es bislang keine rechtlichen Bestimmungen, die Whistleblower vor Strafverfolgung wirksam geschützt hätten.
Noch müssen die Mitgliedsstaaten und das Parlament den gefundenen Kompromiss offiziell bestätigen. Bis zum Jahr 2021 sollen die einzelnen Staaten die Richtlinie dann in nationales Recht umsetzen.