EU: Schutz für Whistleblower

Schutz für Whistleblower

Die Aufdeckung und Preisgabe von Rechtsverstößen in Unternehmen und Organisationen hat häufig Entlassung und strafrechtliche Verfolgung zur Folge. Wie die Tagesschau berichtet, hat die EU nun eine Richtlinie verabschiedet, um die Situation für die sogenannten „Whistleblower“ zu verbessern.

Ohne Whistleblower wären Skandale wie die NSA-Affäre, die Panama Papers und zuletzt der Facebook-Datenskandal um Cambridge Analytica niemals aufgedeckt worden. Sie und auch die beteiligten Medien haben dafür jedoch ein sehr großes Risiko auf sich genommen.

Bis dato haben 10 EU-Mitgliedstaaten Regelungen zum Umgang mit Whistleblowern, diese unterscheiden sich jedoch stark von Land zu Land. Da zum Zeitpunkt der Veröffentlichung jedoch nicht klar ist, welche Konsequenzen die Information für welches Land hat, ist das Risiko für die InformantInnen nicht vorhersehbar. In Zukunft müssen Organisationen, staatliche Einrichtungen, regionale Verwaltungen mit mehr als 10.000 Einwohnern und größere Unternehmen über „interne Kanäle“ verfügen, mit denen sensible Informationen vertraulich geprüft werden können. Erfolgt binnen drei Monaten kein Bericht oder keine Lösung des Falls sollen sich HinweisgeberInnen legal an Medien und Öffentlichkeit wenden dürfen.

 Sollten HinweisgeberInnen doch entdeckt werden, so müssen nicht diese die Rechtmäßigkeit, sondern die entsprechenden Einrichtungen, die Schuld beweisen. Der Schutz vor Kündigung soll ebenfalls verbessert und eine kostenlose Rechtsberatung ermöglicht werden.

(jk)